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Inkontinenzprodukte erleichtern Betroffenen und pflegenden Angehörigen den Alltag. Doch die regelmässige Anschaffung der Artikel kann auf Dauer auch eine finanzielle Belastung darstellen. Daher ist es sinnvoll, Inkontinenzartikel auf Rezept verschreiben zu lassen. Dadurch können Sie sich einen Teil der Kosten von der Krankenkasse zurückerstatten lassen.
Welche Voraussetzungen dafür gelten, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um die Inkontinenzprodukte erstattet zu bekommen, und wie hoch der Vergütungsbetrag ausfällt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wie hoch die Krankenkassenleistung bei ausfällt, wird durch die Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) des Bundesamtes für Gesundheit geregelt. Die Liste enthält alle Pflegehilfsmittel, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag erstattet werden. Dazu zählen auch Inkontinenzhilfen, wie zum Beispiel die Inkontinenz Pants von TENA, die ebenfalls den Kriterien der MiGeL entsprechen. Die Liste unterscheidet dabei zwischen:
Während bei leichter Inkontinenz keine Vergütung vorgesehen ist, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Inkontinenzprodukte auf Rezept, ab einer diagnostizierten mittleren Inkontinenz. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Höhe der Vergütung von Inkontinenzartikeln auf Rezept ist abhängig vom Schweregrad der diagnostizierten . Der Höchstvergütungsbetrag pro Jahr (Stand: 01.10.2022) beträgt:
Dabei sollten Sie beachten, dass die Höchstvergütungsbeträge für die Inkontinenzversorgung auf Rezept immer wieder angepasst werden. Aus diesem Grund sollten Sie diese regelmässig auf der aktuellen MiGeL überprüfen, um zum Beispiel von einer möglichen Erhöhung der Vergütungsbeiträge zu profitieren.
Damit auch Sie von den Inkontinenzpauschalen der Krankenkassen profitieren können, müssen Sie wie folgt vorgehen: