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Inkontinenzmaterial auf Rezept: Was übernimmt die Krankenkasse?

TENA CGR Erstattung

Inkontinenzprodukte erleichtern Betroffenen und pflegenden Angehörigen den Alltag. Doch die regelmässige Anschaffung der Artikel kann auf Dauer auch eine finanzielle Belastung darstellen. Daher ist es sinnvoll, Inkontinenzartikel auf Rezept verschreiben zu lassen. Dadurch können Sie sich einen Teil der Kosten von der Krankenkasse zurückerstatten lassen.

Welche Voraussetzungen dafür gelten, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um die Inkontinenzprodukte erstattet zu bekommen, und wie hoch der Vergütungsbetrag ausfällt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Inkontinenzversorgung auf Rezept: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Wie hoch die Krankenkassenleistung bei ausfällt, wird durch die Mittel und Gegenständeliste (MiGeL) des Bundesamtes für Gesundheit geregelt. Die Liste enthält alle Pflegehilfsmittel, die von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) bis zu einem jährlichen Höchstbetrag erstattet werden. Dazu zählen auch Inkontinenzhilfen, wie zum Beispiel die Inkontinenz Pants von TENA, die ebenfalls den Kriterien der MiGeL entsprechen. Die Liste unterscheidet dabei zwischen:

  • Leichter Inkontinenz: Stressinkontinenz mit Urinverlust in kleinen Mengen bei bestimmten Belastungssituationen wie Niesen, Husten, Lachen oder Sport.
  • Mittlerer Inkontinenz: Ungewollter Urinabgang (Teile des Blaseninhalts) in unregelmässigen Abständen bis mehrmals täglich.
  • Schwerer Inkontinenz: Ungewollte, plötzliche und vollständige Blasenentleerung, bis mehrmals täglich.
  • Totaler Inkontinenz: Häufiger und ständiger ungewollter Urinabgang und/oder ungewollter Stuhlabgang.

Während bei leichter Inkontinenz keine Vergütung vorgesehen ist, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Inkontinenzprodukte auf Rezept, ab einer diagnostizierten mittleren Inkontinenz. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Inkontinenzartikel entsprechen den Kriterien der MiGeL-Liste. Dies ist bei den Inkontinenzprodukten von TENA der Fall.
  • Es wurde eine Inkontinenz mit entsprechendem Schweregrad durch einen Arzt diagnostiziert. Nur so erhält der Betroffene auch ein Inkontinenz-Rezept.
  • Der jeweilige erstattungsfähige Höchstbetrag auf der MiGeL wurde noch nicht überschritten.

Wie hoch ist die Krankenkassenleistung bei Inkontinenz?

Die Höhe der Vergütung von Inkontinenzartikeln auf Rezept ist abhängig vom Schweregrad der diagnostizierten . Der Höchstvergütungsbetrag pro Jahr (Stand: 01.10.2022) beträgt:

  • Mittlere Inkontinenz: CHF 542.-
  • Schwere Inkontinenz: CHF 1'108.-
  • Totale Inkontinenz: CHF 1'579.-

Dabei sollten Sie beachten, dass die Höchstvergütungsbeträge für die Inkontinenzversorgung auf Rezept immer wieder angepasst werden. Aus diesem Grund sollten Sie diese regelmässig auf der aktuellen MiGeL überprüfen, um zum Beispiel von einer möglichen Erhöhung der Vergütungsbeiträge zu profitieren.

Inkontinenz-Rezept: So einfach erhalten Sie die Vergütung von der Krankenkasse

Damit auch Sie von den Inkontinenzpauschalen der Krankenkassen profitieren können, müssen Sie wie folgt vorgehen:

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  • Arztbesuche: Zunächst müssen dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin die Symptome der ausführlich geschildert werden.
  • Untersuchung/Diagnose: Nach einer gründlichen Untersuchung diagnostiziert der Arzt bzw. die Ärztin die und deren Schweregrad.
  • Rezept: Je nach Diagnose stellt der Arzt bzw. die Ärztin ein Dauerrezept für Inkontinenz-Artikel aus. Dieses ist bis zu einem Jahr gültig und enthält neben weiteren Informationen auch Angaben zum Schweregrad der Inkontinenz.
  • Beratung und Produkttest: Mit Hilfe der Informationen auf dem Dauerrezept für Inkontinenz-Produkte, werden Sie in der Apotheke oder bei spezialisierten Händlern beraten, welches Produkt die richtige Saugstärke hat und wie Sie bzw. Ihr/Ihre Angehörige/r dieses richtig nutzen. Danach erhalten Sie in der Regel verschiedene Produktmuster, um das Produkt testen zu können.
  • Geeignetes Produkt: Sobald Sie sich für ein Produkt entschieden haben, können Sie dieses fortan bei der Apotheke, spezialisierten Händlern oder einem anderen TENA-Partner beziehen. In der Apotheke und bei spezialisierten Händlern erfolgt die Abrechnung mit der Krankenkasse direkt, ohne dass Sie dafür etwas tun müssen.