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Was ist die Kurzzeitpflege?

In der häuslichen Pflege kann es immer wieder zu Situationen kommen, in denen Sie sich als pflegende*r Angehörigen*r aus unterschiedlichsten Gründen vorübergehend nicht mehr um die Pflege Ihrer*s Liebsten kümmern können. In diesen Fällen ist es möglich, Kurzeitpflege zu beantragen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie mehr über Kurzzeitpflege von Angehörigen und wie Sie Ihren pflegerischen Alltag erleichtern kann.

Kurzzeitpflege: Wenn zu Hause die Pflege nicht möglich ist

Falls Sie eine*n Ihrer Liebsten selbst zuhause pflegen, kann es vorkommen, dass dies aus bestimmten Gründen vorübergehend nicht möglich ist. Dafür können die unterschiedlichsten Gründe verantwortlich sind:

  • Ihre*r pflegebedürftige*r Angehörige*r benötigt nach einem Spitalsaufenthalt intensivere Pflege, bevor er*sie wieder in die häusliche Pflege entlassen werden kann.
  • Als pflegende*r Angehörige*r sind Sie durch Krankheit verhindert.
  • Sie brauchen eine Auszeit vom intensiven Pflegealltag in Form eines Urlaubs oder einer Kur.
  • Die Pflegebedürftigkeit Ihrer*s Liebsten ist plötzlich und unerwartet eingetreten und Sie benötigen Zeit, um die häusliche Pflege zu organisieren.
  • Der Gesundheitszustand Ihrer*s pflegebedürftigen Angehörigen hat sich verschlechtert, wodurch Sie dem erhöhten Pflegebedarf selbst nicht mehr gerecht werden können.

In solchen Fällen ist es möglich, Kurzzeitpflege in einer entsprechenden stationären Pflegeeinrichtung zu beantragen. Mit diesem Angebot lassen sich verschiedene Krisensituationen und Engpässe bei der häuslichen Pflege überbrücken.

Kurzzeitpflege: Dauer und Kosten

Die Dauer der Kurzzeitpflege beträgt je nach Bedarf von ein paar Tagen bis zu wenigen Wochen. In der Schweiz teilen sich die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), der*die Patient*in und der Kanton bzw. die Gemeinde die kassenpflichtigen Leistungen. Wie hoch der Anteil der*des Patient*in ausfällt, variiert von Kanton zu Kanton. Er beträgt jedoch maximal 20 Prozent des Anteils der Krankenkassen. Nicht-kassenpflichte Leistungen muss der*die Patient*in in der Regel selbst tragen. Ein Teil der Kosten wird von Zusatzversicherungen übernommen. Für weitere ungedeckte Kosten können Ergänzungsleistungen beantragt werden.

Kurzzeitpflege von Angehörigen als Entlastung für Pflegende

Insbesondere, wenn Ihr*e Angehörige*r umfassende Hilfe benötigt, kann die häusliche Pflege auf Dauer zu einer grossen Belastung werden. Bei einer Kurzzeitpflege wird er*sie in einer ausgewählten Einrichtung, meist im Altersheim oder einer Rehabilitationseirichtung, das bzw. die eine gewisse Anzahl an Zimmern für die Kurzzeitpflege zur Verfügung stellt, rund um die Uhr betreut. In dieser Zeit können Sie sich eine kurze Auszeit vom pflegerischen Alltag nehmen, um wieder neue Energie zu sammeln und so für Ihre*n Angehörige*n da sein zu können, wie Sie es sich wünschen.