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    Allgemeine Verkaufsbedingungen

    Allgemeine Verkaufsbedingungen

    1 Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Angebote, Verkäufe und Lieferungen von selber hergestellten oder bei Dritten eingekauften Produkten (Produkte) von Essity Switzerland AG (wir / uns) an unsere Kunden (Kunden).
     
    Die AVB gelten ausschliesslich. Gegenteilige oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
     
    2 Bestellungen und Angebote
    Bestellungen des Kunden werden mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung bindend (Vertrag).
    Unsere Angebote in Prospekten, Katalogen, Preislisten und sonstigen Produktbeschreibungen und Unterlagen auch in elektronischer Form sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung unverbindlich.
     
    3 Lieferung
    Die in unseren Auftragsbestätigungen angegebenen Lieferzeiten und Liefertermine werden wir nach bestem Vermögen einhalten, sie gelten jedoch nur annähernd und sind insbesondere nicht als Fixtermine zu verstehen.
     
    Im Falle von Lieferverzögerungen besteht keine Haftung für den Verspätungsschaden oder den aus der Nichterfüllung entstandenen Schaden. Die Rechte des Kunden beschränken sich darauf, die nachträgliche Erfüllung zu verlangen. Drei (3) Monate nach Ablauf des angegebenen Liefertermins ist der Kunde berechtigt, uns eine Nachfrist von vierzehn (14) Tagen anzusetzen. Werden die Produkte auch innerhalb dieser Nachfrist nicht geliefert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrages entstandenen Schadens.
     
    4 Preise und Zahlungsbedingungen
    Die Preise ergeben sich aus unserer jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.
     
    Unsere Preise verstehen sich ohne schriftliche anderslautende Vereinbarung netto zuzüglich Mehrwertsteuer (MWST) ab unserem Lager. Sämtliche Nebenkosten, wie beispielsweise für Transportverpackung, Fracht, Versicherung, Zölle, Steuern, Dokumente etc., verstehen sich franko Haus. Bei Lieferungen unter dem vereinbarten Mindestbestellwert wird für Behandlungsund Versandspesen ein Zuschlag verrechnet. Für alle Eilsendungen werden die jeweiligen Versandspesen zusätzlich verrechnet.
     
    Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, beträgt die Zahlungsfrist dreissig (30) Tage netto ab Rechnungsdatum. Die Zahlung hat in Schweizerfranken zu erfolgen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist schuldet der Kunde uns ohne Mahnung einen Verzugszins in der Höhe von 5% pro Jahr.
     
    5 Erfüllungsort und Gefahrenübergang
    Wir liefern ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung ist. Bei entsprechender schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden, versenden wir die Produkte auch an einen anderen Bestimmungsort (Versendungskauf). Die Art der Versendung, insbesondere das Speditionsunternehmen, den Versandweg und die Verpackung, bestimmen wir. Der Abschluss von Transportoder sonstigen Versicherungen bleibt Essity überlassen.
     
    Die Gefahr des zufälligen Verlustes und des Unterganges der Produkte geht mit Übergabe der Produkte auf den Käufer über, beim Versendungskauf mit Übergabe der Produkte an unserem Lageroder Produktionsstandort an den Spediteur.
     
    Gelieferte Produkte bleiben bis zum Eingang der vollständigen Kaufpreisforderung aus dem Vertrag mit den Kunden in unserem Eigentum. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts in das dafür zuständige Register an seinem Wohnsitz / Domizil. Sofern die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts erforderlich wird, behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden die Kosten für die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in Rechnung zu stellen.
     
    Der Kunde ist verpflichtet die Produkte sorgfältig zu behandeln und gesondert aufzubewahren, insbesondere ist er verpflichtet diese auf eigene Kosten zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns schriftlich zu benachrichtigen.
     
    Der Kunde ist berechtigt, die Produkte vor Übergang des Eigentums im Rahmen seiner üblichen Geschäftstätigkeit zum Marktwert weiterzuverkaufen; er tritt jedoch bereits alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschliesslich MWST) an uns ab, die ihm aus der Weiterveräusserung gegen seine Kunden oder Dritte (Abnehmer) erwachsen.
     
    7 Weiterverkauf der Produkte
    Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, dass er die für den Weiterverkauf der Produkte gegebenenfalls notwendige Bewilligungen oder Konzessionen besitzt.
     
    Der Kunde ist verpflichtet, beim Weiterverkauf der Produkte dem Abnehmer die von uns mitgelieferten Dokumentationen, Packungsbeilagen und sämtliches der Originalpackung beigelegtes Zubehör auszuhändigen.
     
    Der Kunde hat darüber hinaus sicherzustellen, dass er über ein geeignetes System der Rückverfolgung unserer Produkte mit Artikelnummer und soweit vorhanden Lotnummer verfügt, damit der Verbleib unserer Produkte auf unsere Anfrage hin nachvollzogen werden kann.
    Den Weiterverkaufspreis bestimmt der Kunde unabhängig.
     
    8 Gewährleistung
    Ob ein Sachmangel vorliegt, beurteilt sich in erster Linie nach der mit dem Kunden vereinbarten Beschaffenheit des Produkts. Unsere Angaben bei Vertragsschluss in Produktbeschreibungen und Katalogen etc. sind Vertragsinhalt, sie sind aber als annähernd zu verstehen und keine zugesicherten Eigenschaften. Für die Beurteilung von Mängeln kommt es sodann nicht auf die einzelnen Stücke, Rollen, Rollenteile, Bogen, Pakete oder Ballen an, sondern auf den Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, auch wenn sich die Mängelrüge auf Abweichungen in Mass, Gewicht oder in der Menge bezieht. Ein Mangel liegt nicht vor, wenn einzelne Stücke, Rollenteile oder Bogen im Gewicht um das Doppelte der zulässigen Abweichung schwanken. Die vom Durchschnitt abweichenden Teile dürfen jedoch nicht mehr als 5% der Gesamtmenge betragen.
     
    Unsere Haftung für Sachmängel beschränkt sich darauf, dass wir nach unserem Ermessen das Produkt nachbessern, das mangelhafte Produkt durch ein mängelfreies ersetzen oder den Kaufpreis des mangelhaften Produktes in Form einer Warenoder Wertgutschrift erstatten. Jede weitergehende Gewährleistung und Haftung für Sachmängel, insbesondere für Mängelfolgeschäden (z.B. für entgangener Gewinn, Genugtuungsansprüche etc.) wird im gesetzlich zulässigen Rahmen wegbedungen.
     
    Keine Gewährleistungspflicht besteht, soweit der Sachmangel auf Veränderung, unsachgemässen Gebrauch, Lagerung oder Beschädigung des Produkts durch den Kunden zurückzuführen ist.
     
    Nach Lieferung der Produkte ist der Kunde verpflichtet, diese umgehend bezüglich der Menge, Qualität und Transportschäden zu untersuchen und uns allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen. Ansprüche aus bei einer übungsgemässen Untersuchung erkennbaren Sachmängeln sind verwirkt, wenn der Kunde diese uns nicht innert drei (3) Tagen nach Übergabe der Produkte am Erfüllungsort schriftlich angezeigt hat.
    Die Ansprüche des Kunden aus anderen Sachmängeln verwirken, wenn der Kunde diese uns nicht innert drei (3) Tage nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch innert einem (1) Jahr nach Lieferung des Produkts schriftlich anzeigt.
     
    9 Haftungsbegrenzung
    Unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für das Verhalten von Hilfspersonen und Substituten wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produktehaftpflichtgesetz.
     
    Für Ansprüche, die von einem Abnehmer direkt gegen uns erhoben werden, haftet der Kunde, sofern der Anspruch auf dessen Verschulden, insbesondere ungenügender Information durch den Kunden (Ziffer 7), zurückzuführen ist. Der Kunde hat jedes Produkt, das Gegenstand eines Anspruchs aus Sachgewährleistung wurde, während mindestens 6 Monaten seit Kenntnis des Anspruchs aufzubewahren, damit wir das Produkt prüfen können.
     
    10 Force Majeure (höhere Gewalt)
    Wir behalten uns das Recht vor, Lieferungen zu verzögern, die Liefermenge zu verringern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt, z. B. behördliche Anordnungen, Krieg, Terrorismus, Streik, Störungen bei den Lieferanten, Lieferblockaden, Überschwemmungen, Feuer und Rohstoffmangel.
     
    Ist ein Versand der Produkte aufgrund eines Falles höherer Gewalt unmöglich, werden wir die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern. Durch die Einlagerung wird unsere Leistungsverpflichtung erfüllt.
     
    11 Immaterialgüterrechte
    Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte mit den Marken der Essity Gruppe ohne Änderungen zu vermarkten und zum Verkauf anzubieten.
    Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere geistigen Eigentumsrechte oder diejenigen der Essity Gruppe, z.B. Marken, Domain Namen, registrierte Designs und Patente, ohne unsere Genehmigung zu nutzen.
     
    Der Kunde muss uns ohne Verzögerung benachrichtigen, wenn er Kenntnis von etwaigen Verletzungen unserer in dieser Ziffer beschriebenen Rechte durch Dritte erhält oder wenn er Kenntnis von Verfälschungen oder Kopien der Produkte erlangt.
     
    12 Datenschutz
    Der Kunde willigt ausdrücklich ein, dass wir seine im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhobenen Daten, inklusive personenbezogene Daten, zum Zweck der Auftragsbearbeitung, Vertragsverwaltung, Bearbeitung von Gewährleistungsfällen, umfassenden Betreuung und Beratung, sowie für statistische Auswertungen und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen bearbeiten. Die Daten werden nur so lange bearbeitet, wie es nötig ist, um den Verwendungszweck zu erfüllen. Nach Wegfall des Verwendungszwecks werden die Daten vollständig gelöscht.
     
    Wir sind berechtigt, die Daten des Kunden an andere Essity Gruppengesellschaften und an beigezogenen Auftragsdatenbearbeiter im Inund Ausland bekannt zu geben.
     
    Wir bearbeiten die Daten des Kunden gestützt auf Art. 4 und 6 des Schweizerischen Datenschutzgesetz.
     
    Der Kunde hat jederzeit das Recht, kostenlos Auskunft über seine bearbeiteten Personendaten zu erhalten und diese allenfalls zu berichtigen, die weitere Verwendung dieser Personendaten einzuschränken oder zu untersagen bzw. die Einwilligung zur weiteren Datenbearbeitung zu widerrufen, Widerspruch gegen die weitere Bearbeitung einzulegen und die Personendaten löschen zu lassen, soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht oder die Personendaten zwingend zur Vertragserfüllung benötigt werden.
     
    Der Kunde kann uns betreffend Datenbearbeitung auf folgender Adresse kontaktieren: dataprivacy@essity.com
     
    13 Geheimhaltung
    Der Kunde ist verpflichtet, Geschäftsgeheimnisse, Informationen und vertrauliche Unterlagen, die er von uns erhalten hat, geheim zu halten und nur für den Zweck der Erfüllung des Vertrages zu gebrauchen. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Arbeitnehmern und Erfüllungsgehilfen identische Geheimhaltungsverpflichtungen aufzuerlegen. Diese Pflicht zur Geheimhaltung gilt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen uns und dem Kunden weiter.
     
    14 Kündigung
    Wir haben das Recht, den Vertrag mit dem Kunden mit sofortiger Wirkung zu kündigen und weitere Lieferungen zu unterlassen, wenn
     
    a. der Kunde mit den Zahlungen vierzehn (14) Tage nach Zusendung einer Mahnung in Verzug ist;
    b. ein Konkursoder Nachlassverfahren gegen den Kunden anhängig gemacht wird oder der Kunde zahlungsunfähig wird;
    c. der Kunde seine vertraglichen Pflichten aus diesen AVB oder sonstigen Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden verletzt hat und nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach unserer schriftlichen Mahnung den vertragsgemässen Zustand wieder herstellt.
     
    15 Benachrichtigungen
    Alle Mitteilungen des Kunden an uns sind schriftlich an unsere Postadresse, Faxoder Email-Adresse, wie im jeweiligen Vertrag vereinbart oder später angezeigt, zu richten.
     
    16 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Die vorliegenden AVB sowie sämtliche übrigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und uns, welche den Verkauf oder die Lieferung von Produkten betreffen, unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss des anwendbaren Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.
     
    Der Gerichtstand für alle Streitigkeiten in Verbindung mit dem Verkauf oder der Lieferung der Produkte ist unser Geschäftssitz, gegenwärtig in Schenkon. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, die Klage am Wohnsitzgericht des Kunden zu erheben.